Transparente Preise:
Unsere Angebote für Verbraucher / Privatleute zu Festpreisen
I. Vorprozessual
II. Prozessuale Geltendmachung / Gerichtsverfahren
III. Weitere wichtige Hinweise
Zur Einleitung eines Mandats füllen Sie das Kontaktformular aus oder übersenden Sie eine ausgefüllte Vollmacht an oder rufen Sie uns an (040/ 3990 5088 oder 0172 454 8884).
Ein Informationsgespräch ist kostenlos
(Was wird an Informationen und Unterlagen zur Bearbeitung der Sache gebraucht, welche Gebühren kommen auf mich zu oder welches Honorar kann ich vereinbaren)
I. Vorprozessual
Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Gebührenvereinbarung. Um Ihnen jedoch zunächst einen Überblick zu bieten bzw. erste Sachaufklärung oder Verfahrensschritte zu überschaubaren Kosten zu bieten, werden nachstehend eine pauschal abzurechnende Grundtätigkeiten aufgezeigt:
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Abmahnung im Arbeitsrecht, mündliche Kurzbeurteilung: € 89,00 zzgl. USt., je nach Prüfungsaufwand ggf. auch Erstberatung oder Mandantsgebühren, im Rahmen des Erstkontakts erfragen.
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Adhäsionsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung
von Schmerzensgeld, Schadenersatz, Schadensersatz
mit Prozesskostenhilfe € 0,00 / ohne Prozesskostenhilfe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (vgl. hierzu: Prozesskostenhilfe). Auch hier bitte genaue Gebühren erfragen, da manche Verfahren dieser Art aufgrund des erheblichen Aufwand aufwändiger sind und entsprechend auch mehr kosten.
- Entscheidungshilfe
bei Änderungskündigung: Soll die Vertragsänderung akzeptiert, ignoriert oder eine Kündigung in Kauf genommen werde? € 89,00 zzgl. USt.,
je nach Aufwand auch Erstberatung.
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Akteneinsicht: (Fertigung einer Kopie der Akte in Papier oder als PDF-Datei bis 50 Seiten zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts) = pauschal €
60,00 zzgl. USt, ab der 51-sten Seite zzgl € 0,25 pro zusätzliche Seite) Hauptverfahren nach
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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Beratung (kurzer Aufriss von rechtlichen Möglichkeiten) für € 89,00 zzgl. USt., je nach Aufwand auch Erstberatung.
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Ehegattenunterhalt: siehe "Familiensachen"
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Ehescheidung und Folgesachen: siehe "Familiensachen"
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Familiensachen: Eine erste Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn,
Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 190,00 zzgl. USt. (vgl. Erstberatung), Durchführung nach RVG oder
Stundensatz
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Führerschein: siehe "Fahrerflucht"
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Kinderpornographie: Wird von dieser Kanzlei nur für Opfer begleitet, jedoch führen wir für Täter Akteneinsicht durch und stellen auf Wunsch die Kommunikation
zu einem erfahrenen Anwalt her.
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Kindesunterhalt: siehe "Familiensachen"
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Kündigungsschutzklage: nach Aufwand, Durchführung des Hauptverfahrens nach RVG oder Stundensatz
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Pflichtverteidigung: € 0,00 Vertretung in allen Instanzen: Strafverteidigung.
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Schadenersatz / Schmerzensgeld im Strafverfahren -> siehe oben Adhäsionsverfahren
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Scheidung und Folgesachen: siehe "Familiensachen"
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Sexualdelikte: Wird von dieser Kanzlei nur für Opfer begleitet, jedoch führen wir für Täter Akteneinsicht durch und stellen auf Wunsch die Kommunikation zu
einem erfahrenen Anwalt her.
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Trennungsunterhalt: siehe "Familiensachen"
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Unterhalt: siehe "Familiensachen"
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Zeugenbeistand: Nach Aufwand, Stundensatz.
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Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung: Wird von dieser Kanzlei nur für Opfer begleitet, jedoch führen wir für Täter Akteneinsicht durch und stellen auf Wunsch
die Kommunikation zu einem erfahrenen Anwalt her.
- Im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Honorarvereinbarung / Gebührenvereinbarung.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich unverbindlich an unter Telefon 040/ 3990 5088, im Notfall 0172/ 454 8884, oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch
ist kostenlos.
Wenn Sie mich beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung Ihrer Telefonnummer und Adresse und E-Mail-Adresse (auf das Wort klicken) über das
oder per Fax: 040/ 3990 5033, oder übersenden Sie diese Informationen per die Post (Rechtsanwalt Krahnstöver, Große Brunnenstraße 120a, 22763 Hamburg) oder als Email (mail@elbeanwalt.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse / Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen anzugeben.
Ich melde mich im Anschluss zeitnah mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
II. Prozessuale Geltendmachung
In Deutschland gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Rechtsstreit verliert, dem Gegner seine Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten und ggf. Sachverständigenkosten erstatten muss. Vor der Einleitung eines Rechtsstreits sollte daher immer das maximale
Kostenrisiko geprüft werden. Bevor Sie einen Rechtstreit führen, sollten Sie sich daher unbedingt von mir über die rechtlichen Erfolgsaussichten hinaus auch über die anfallenden
Kosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Auslagen), Planung und Kosteneinsparungsmöglichkeiten informieren lassen, damit Sie in Abwägung von Erfolgschancen und des Prozesskostenrisikos
entscheiden können, ob sich der Aufwand lohnt. Am besten geschieht dies im Rahmen einer Erstberatung, da Sie so auch einen fundierten Überblick
über Chancen und Risiken eines ggf. anschließenden gerichtlichen Verfahrens erhalten.
Damit die Kosten für Sie nachvollziehbar und transparent bleiben haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Pauschalvergütung (Erstberatung vor einem gerichtlichen Verfahren)
- Gesetzliche Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Abrechnung nach Stunden (Gebührenvereinbarung)
- Prozesskostenhilfe
- In Strafsachen: Pflichtverteidigung
- Rechtsschutzversicherung
Informieren Sie sich unverbindlich im Rahmen eines (Erst-) Beratungsgesprächs: Sie erhalten fundierten juristischen Rat zum Festpreis.
Ich stehe Ihnen zur Verfügung:
- Ein Informationsgespräch (kurzer Aufriss der rechtlichen Möglichkeiten, idR ca. 10 Min.) ist kostenlos,
- Eine umfassende Beratung hinsichtlich Ehescheidung und Folgesachen vor dem prozessualen Geschehen wird für € 190,00 zzgl. USt. (derzeit 19 %, also € 36,10) = € 226,10 inkl. USt. (vgl. Erstberatung)
- Eine kurze strafrechtliche Erstberatung bieten ich Ihnen schon für € 89,00 zzgl. USt (vgl. hierzu Erstberatung).
- Im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit.
III. Weiteres Wichtige
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Sie sich die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches nicht leisten können, beraten wir Sie zur Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 3990 5088, im Notfall 0172/ 454 8884 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch
ist kostenlos.
Wenn Sie mich beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung Ihrer Telefonnummer und Adresse und E-Mail-Adresse (auf das Wort klicken) über das
oder per Fax: 040/ 3990 5033, oder übersenden Sie diese Informationen per die Post (Rechtsanwalt Krahnstöver, Große Brunnenstraße 120a, 22763 Hamburg) oder als Email (mail@elbeanwalt.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse / Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen anzugeben.
Ich melde mich im Anschluss zeitnah mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten bemisst sich nach dem RVG. Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Bei gerichtlichen Verfahren wird dieser auf Antrag durch das Gericht festgesetzt.
Im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Sozialrecht etc. gelten Rahmengebühren, die unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt werden. Es kann aber auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz nach dem Gegenstandswert festgelegt.
Ich kläre Sie gerne unverbindlich über die anfallenden Gebühren und Gerichtskosten auf.
Im übrigen verweise ich auf das Impressum und den Haftungshinweis/ Datenschutz / Nutzungsbedingungen / Mandatsbedingungen (bitte anklicken).
Ihre Kanzlei in Ottensen - Kanzlei Rechtsanwalt Krahnstöver