Rechtsschutzversicherung
Im Falle einer Rechtsschutzversicherung rechnen Sie im Regelfall selbst unmittelbar gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sie bezahlen die hier ausgestellte Rechnung vorab und reichen diese dann dem Versicherer zur Erstattung ein. Etwaig vereinbarte Selbstbeteiligungen und regulierbare Rechtsanfragen überprüfen Sie dann mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in aller Regel selbst.
In bestimmten Fällen ist jedoch auch eine entsprechende Kontaktaufnahme durch uns mit dem Rechtsschutzversicherer sinnvoll. Wir würden Sie hierüber im Vorwege informieren und in einem solchen Fall im Einvernehmen mit Ihnen unmittelbar mit dem zuständigen Rechtsschutzversicherer abrechnen.
Immer wieder werden wir gefragt, ob wir eine bestimmte Rechsschutzversicherung besonders empfehlen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es aufgrund häufiger Anpassungen der jeweiligen ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen), unterschiedlicher Tarife in Abhängigkeit von zudem differierenden Selbstbeteiligungsmodellen als auch unterschiedlicher regionaler Verbreitung einzelnen Versicherungen nicht möglich ist, hier eine objektiv zutreffende Aussage zu treffen.